Barrierefreiheit im Web
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es legt fest, dass Webinhalte (Webseiten & Online-Shops) entsprechend der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei gestaltet werden müssen. Mit der Umsetzung von verschiedenen Barrierefreiheitsvorgaben soll es Menschen mit Beeinträchtigungen ermöglicht werden, einen gleichwertigen Zugang zu Informationen und Funktionalitäten von digitalen Angeboten zu erhalten. Diese Verpflichtung betrifft nicht nur Webseiten, Apps und digitale Produkte von öffentlichen Einrichtungen, sondern auch Unternehmen im Bereich B2C mit mehr als 10 Mitarbeitern und/oder einem Jahresumsatz von > € 2 Mio.
Für viele Webseiten & Online-Shops bedeutet dies, dass neben grundlegenden Anforderungen wie Responsivität (Anpassung an verschiedene Bildschirmgrößen) und Suchmaschinenoptimierung (SEO) noch weitere Funktionalitäten implementiert werden müssen.
Zur Orientierung und als Referenz dienen die Web Content Accessibilty Guidelines. Zusätzlich fassen die Handreichungen des BFIT-Bundes eine Übersicht über Benutzergruppen und Problemen entsprechend der Bedienungsart des Systems zusammen.
Grundsätzlich gibt es vier Prinzipien der Barrierefreiheit. Webinhalte sollen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Das Prinzip der Wahrnehmbarkeit soll sicherstellen, dass Inhalte (z.B. Texte, Bilder & Videos) so dargestellt werden, dass sie von jedem Benutzer überhaupt bemerkt werden können. Hier kann das sog. Zwei-Sinne-Prinzip angewendet werden, bei dem die Inhalte über zwei verschiedene Sinne wahrgenommen werden können. Alle Informationen, die z. B. sehend erfasst werden können, sollen auch hörbar gemacht werden und umgekehrt.
In der Praxis bedeutet dies zum Beispiel, dass
- alle Bilder und Grafiken mit Alternativtexten versehen werden
- der Kontrast für Vorder- und Hintergrund ausreichend ist
- oder dass Videos mit Untertiteln angeboten werden.
Detaillierte Informationen zur konkreten Umsetzung finden sie hier.
Bedienbarkeit bedeutet, dass alle Bestandteile der Website für alle Nutzenden bedienbar sein müssen.
Dazu gehören unter anderem:
- Tastaturbedienbarkeit der Website, für Menschen mit motorischer Beeinträchtigung oder Blindheit
- Eindeutige und klare Linktexte und verschiedene Navigationswege zur besseren Orientierung
- Keine Zeitlimits für einzelne Interaktionsschritte
- Kein Blinken und Blitzen, um bei Menschen mit Epilepsie Anfälle zu vermeiden
Detaillierte Informationen zur konkreten Umsetzung finden sie hier.
Das Prinzip der Verständlichkeit bedeutet, dass die Inhalte, Navigation und die Seitenstruktur für ein größtmögliches Publikum gut lesbar und verständlich sein sollen.
Dabei ist wichtig eine klare und einfache Sprache zu verwenden. Zum Prinzip der Verständlichkeit gehören auch die Vorhersehbarkeit der Benutzeroberfläche mit einer konsistenten Darstellung sowie eine Unterstützung zur Vermeidung von Eingabefehlern.
Detaillierte Informationen zur konkreten Umsetzung finden sie hier.
Das Prinzip der Robustheit bedeutet eine hohe Kompatibilität der bereitgestellten Inhalte mit einer Vielzahl von Benutzeragenten (insbesondere Webbrowsern) und sog. assistiven Technologien (insbesondere Screenreadern). Das heißt, dass bei der Umsetzung der Webseiten und Online-Shops die Internetstandards (korrekte Syntax, einheitliche Nutzung von HTML, usw.) eingehalten werden müssen.
Detaillierte Informationen zur konkreten Umsetzung finden sie hier.